Elektronische Unterschriften

Informationen zur Nutzung elektronischer Unterschriften

Was ist eine elektronische Signatur?

Mit der Nutzung der elektronischen Signatur führen wir eine rechtlich bindende Methode ein, um händische Unterschriften in nahezu jedem Dokument zu ersetzen. Dabei bleibt die Unterschrift vertrauenswürdig, nachverfolgbar und eindeutig dem Unterzeichnenden zuzuordnen. Gemeinsam mit Ihnen beschleunigen wir durch das elektronische Signieren unsere Arbeitsprozesse, leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und schaffen digitale Zeit- und Ortsunabhängigkeit. Unser größtes Anliegen ist, Ihre Dokumente so zu versenden, dass Sie bei Ihnen als authentifizierter Empfänger unverfälscht, nicht verkürzt oder mit Zusätzen versehen ankommen. Nicht für jeden Dokumententyp gelten dabei die gleichen Sicherheitsanforderungen. Die Beurteilung der Rechtsverbindlichkeit wird durch den Versender der Unterschriftsanforderung vorgenommen. Hier wird je nach Inhalt und gesetzlichen Anforderungen zwischen drei Signaturarten unterschieden: der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur. Die einfache Signatur entspricht der ersten Stufe an Sicherheit und eignet sich vor allem für formfreie Dokumente. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur stellt die Integrität des Dokuments durch ein Zertifikat sicher und muss strengere Kriterien für die Identitätsprüfung des Unterzeichnenden erfüllen, sie hat somit eine höhere Beweiskraft. Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste Form der elektronischen Unterschrift. Das qualifizierte Signaturverfahren erfordert ergänzend zu den Sicherheitskriterien der fortgeschrittenen Signatur die Überprüfung der Identität durch einen zusätzlichen Vertrauensdienstleister. Mit dieser Methode wird gewährleistet, dass kein Dritter auf den persönlichen Signaturschlüssel zugreifen kann. Sie ist auch die einzige Signatur, die bei Dokumenten zur Anwendung kommen kann, die einem gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen.